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Wichtige Hinweise

Weiße Flecken
Weiße Flecken oder Ausblühungen sind eine natürliche Erscheinung, der bei bestimmten Wetterbedingungen vor allem junger Beton ausgesetzt ist. Die Qualität von Betonprodukten mit weißen Flecken ist nicht beeinträchtigt. Weiße Flecken verschwinden bei normalen Wetterbedingungen nach einiger Zeit von alleine, in der Regel nach einem bis zwei Jahren. Ausblühungen sind kein Reklamationsgrund.

Farbabweichungen
Bei Betonprodukten, die mit gleichen Verfahren hergestellt werden, jedoch nicht gleichzeitig, können Farbabweichungen auftreten. Das geschieht sowohl bei farbigen als auch grauen Produkten. Der Grund dafür liegt darin, dass bei der Herstellung von Beton natürliche Materialien in unterschiedlichen Farbnuancen verwendet werden. Um Farbdifferenzen zu vermeiden sollten Pflastersteine immer abwechselnd von mehreren Paletten gleichzeitig gemischt verlegt werden. Die Qualität und Funktion von Produkten mit Farbabweichungen ist nicht beeinträchtigt. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Reklamationsgrund.

Beschädigte Produkte
Beschädigte Produkte sollten Sie nicht einbauen, weil sie in dem Fall nicht als Reklamation anerkannt werden. Wenn es sich herausstellt, dass Produkte bei der Produktion oder beim Transport beschädigt wurden, ersetzen wir sie. Nach dem Verlegen können keine Beanstandungen mehr anerkannt werden, außer es handelt sich um versteckte Mängel!

Aufgerissene Poren beim Abrütteln
Beim Abrütteln können Poren aufgerissen werden. Diese offenen Poren stellen keine Beeinträchtigung der Qualität und Funktion der Produkte dar.

Kleine Risse
In besonderen Fällen können auf der Oberfläche kleine Risse entstehen, die auf der trockenen Oberfläche nicht zu sehen sind. Wenn die nasse Oberfläche trocknet, dann werden sie jedoch sichtbar. Diese Risse stellen keine Beeinträchtigung der Qualität und Funktion der Produkte dar.

Abbröckeln der Ränder
Bei unsachgemäßer Verlegung können die Ränder abbröckeln. Wenn Pflastersteine bzw. Platten auf einer ungeeigneten Tragschicht verlegt werden (zu geringe Tragfähigkeit) oder der Fugenabstand zu klein ist, kann es wegen zu hohen Belastungen zum Abbröckeln der Ränder kommen. Das ist kein Qualitätsmangel und auch kein Reklamationsgrund.

Reinigung und Pflege
Gepflasterte Flächen brauchen keine besondere Pflege. Sie werden mit einem Besen oder einer Bürste und Wasser gereinigt. Hartnäckige Flecken können mit dem Reinigungsmittel KOGRAD SPECIAL gereinigt werden. Für leichtere Pflege und um die Lebensdauer des Betons zu verlängern empfehlen wir den Gebrauch des Imprägniermittels KOGRAD PERFEKT. Im Winter darf Tausalz nur gemäß nationalen Bestimmungen verwendet werden.

Reklamationen
Die oben beschriebenen Abweichungen stellen keine Beeinträchtigung der Qualität und Funktion der Produkte dar. Deswegen sind sie kein Reklamationsgrund.

Käufer (natürliche Person) kann eine Reklamation dann geltend machen, wenn er den Verkäufer innerhalb von 2 Monaten nach der Entdeckung des Mangels darüber informiert. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel, die auftreten, wenn die Wahre bereits 2 Jahre oder länger im Besitz des Käufers ist. In diesem Fall wird der Kunde schriftlich benachrichtigt.

Käufer (juristische Person) kann eine Reklamation dann geltend machen, wenn er den Verkäufer sofort nach der Entdeckung des Mangels darüber informiert, andernfalls kann die Reklamation nicht anerkannt werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel, die auftreten, wenn die Wahre bereits 6 Monate oder länger im Besitz des Käufers ist, außer wenn im Vertrag eine andere Frist festgelegt wurde.

Bei einer Beanstandung muss die Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer angegeben werden!
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